Ja. Jeder Betrieb hat gemäß Arbeitsschutzgesetz und durch dementsprechenden Richtlinien seine Mitarbeiter im Brandschutz zu unterweisen. Diese Unterweisungen müssen regelmäßig 1 mal im Jahr, sowohl auch vor erstmaligen beginn einer Tätigkeit und Neubeschäftigung im vorbeugenden Brandschutz des Betriebes und der jeweiligen Tätigkeit geschult werden.(ArbSchG § 10, BGV A1, ASR A2.2, GBI 560…)
Dazu gehören auch die Handhabung und Bedienung der Brandschutztechnischen Einrichtungen vor Ort wie z.B. Handhabung und der Feuerlöscher vor Ort!
Ein Brandschutzhelfer wird zur Betrieblichen Unterstützung des vorbeugenden und aktiven Brandschutzes vor Ort benötigt währenddessen der Brandschutzbeauftragte eines Betriebes eine Beratende Funktion einnimmt. Er Organisiert den Brandschutz des Betriebes und ist dafür zuständig alle dafür anfallenden Prozesse gegebenenfalls zu überwachen.
Flucht- und Rettungswegpläne sind äußerst Wichtig und Relevant, da sie im organisatorischen Teil, des Brandschutzes eines Gebäudes oder einer Einrichtung die Aufgabe der schnellen Zurechtfindung in einer sonst evtl. fremden oder nicht ausreichend kennenden Umgebung darstellt.
(DIN EN ISO 7010, DIN ISO 236024, ASR A2.3)
Ein Feuerlöscher ist eine Ortsveränderbare Feuerlöscheinrichtung und dient zur Bekämpfung von Entstehungsbränden. Sein Löschmittel ist endlich und ist durch eine oder mehrere Personen einsetzbar. Es Gibt verschiedenste arten von Löschmitteln die der jeweiligen Brandklasse angepasst ist.
Arten:
z.B. Pulver, Wasser, Schaum, Gel, Co2
Eine Brandklasse beschreibt um welche Art von Brennbaren Stoff es sich handelt bzw. seiner Herkunft. Es gibt 5 verschiedene Klassen. A/B/C/D/F
A = Feste Brennstoffe
B = Flüssig oder Flüssig werdene Brennstoffe
C = Gasförmige Brennstoffe
D = Metallförmige Brennstoffe
F = Fetthaltige Brennstoffe
JA. Grundsätzlich müssen neu geplante Wohngebäude oder Mietwohnungen in NRW und sogar in ganz Deutschland vom Eigentümer / Vermieter mit Rauchwarnmeldern in allen Schlaf- Wohn- und notwendigen Bereichen die der Entfluchtung dienen ausgestattet werden. Somit sind in allen Aufenthaltsräumen sowie den Flurbereichen die zur Evakuierung dienen Rauchwarnmelder Pflicht.
– In Neubauten gilt diese Pflicht schon seit 2013
Bestehende Wohnhäuser und Mietwohnungen müssen ab dem 01.01.2017 entsprechend nachgerüstet sein.
- Zuverlässige Erkennungstechnologie
- Einfache Installation
- Langlebige Batterien
- Vernetzte Sicherheit nach (DIN 14676)
- CE- und GS-Zeichen
- Gehörlosentechnik (Licht, Vibration)
Brand- und/ oder Rauchschütztüren sollen in einem Brandfall die Ausbreitung von Feuer und vor allem von Rauch verhindern. Damit sie dies zuverlässig können, sind sie selbstschließend. Sie dürfen also nicht absichtlich offengehalten werden, weder noch darf der Schließbereich verstellt werden. Auch müssen sie stets vollständig schließen und ins Schloss fallen. Verkeilen, Zustellen, Festbinden o.ä. sind somit streng verboten!
Nein. Brandwände müssen zusätzlich zu der F90-Anforderung auch einer mechanischen Beanspruchung standhalten.
Diese baurechtlichen Abkürzungen beschreiben die Feuerwiderstandsklasse eines Bauteils. Also wie lange ein Bauteil einem Brand widersteht, ohne zu versagen
Die Zahl steht auch hier für die Feuerwiderstandsdauer des Bauteils. Die Buchstaben beschreiben unterschiedliche Bauteile:
T = Türbauteil (ggf. mit Seiten- / Oberteil)
K = Brandschutzklappe
I = Installationskanal / -schacht
L = Lüftungsleitung
S = Kabelschott
R = Rohrleitungsschott